Von A bis F

Alle Führerschein­klassen lernen mit der App von Yarrive
A, F oder doch B? Welcher Führerschein war nochmal für das Auto? In Österreich ist der Führerschein in Klassen eingeteilt, ganze 15 an der Zahl. Mit der Führerschein-Lern-App Yarrive behältst du den Überblick über die zahlreichen Führerschein­klassen.
Moped bis Traktor

Die wichtigsten Führerschein­klassen im Überblick

Nicht alle Fahrzeugklassen erfordern denselben Führerschein – hier sind die wichtigsten auf einen Blick.
Führerschein­klasse AM
Mofa, Mopeds & Mopedautos, ab 15 Jahren
Führerschein­klasse A1
Motorräder bis 125 ccm & 15 PS, ab 16 Jahren
Führerschein­klasse A
Motoräder aller Typen, ab 24 Jahren
Führerschein­klasse B
Pkw bis 3,5 t, ab 18 bzw. 17 Jahren bei L17
Führerschein­klasse BE
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t, ab 18 Jahren
Führerschein­klasse C
Lkw aller Typen, ab 21 Jahren
Führerschein­klasse D
Busse aller Größen, ab 24 Jahre
Führerschein­klasse F
Traktor, ab 18 bzw. beschränkt ab 16 Jahren
Raus aus dem Buchstabensalat

Alle Führerschein­klassen in der Übersicht

Anhänger Icon DE
DE
  • falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse D und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg;
Grundsätzlich ab 24
D1E
  • falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse D1 und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
ab 21
Anhänger Icon CE
CE
  • falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg;
Grundsätzlich ab 21
C1E

falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist:

  • ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt,
  • ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt;
ab 18
Bus Icon D
D
  • Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen,
  • Sonderkraftfahrzeuge,
  • Ziehen eines leichten Anhängers (maximal zulässige Gesamtmasse von 750 kg)
Grundsätzlich ab 24
D1
  • Kraftwagen mit max. 16 Plätzen für beförderte Personen (Lenkerplatz nicht miteingerechnet) mit einer max. Gesamtlänge von acht Metern
  • Ziehen eines leichten Anhängers (maximal zulässige Gesamtmasse von 750 kg)
ab 21
LKW Icon C
C
  • Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen,
  • Sonderkraftfahrzeuge,
  • Ziehen eines leichten Anhängers (maximal zulässige Gesamtmasse von 750 kg)
Grundsätzlich ab 21
C1
  • Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen
  • Ziehen eines leichten Anhängers (maximal zulässige Gesamtmasse von 750 kg)
ab 18
Traktor Icon F
F
  • Zugmaschinen,
  •  Motorkarren,
  •  selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
  •  landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
  •  Transportkarren,

jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h;

  • Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht,
  • Sonderkraftfahrzeuge.
Grundsätzlich ab 18 (ab 16 Jahren: beschränkt auf landwirtschaftliche Fahrzeuge und unter Nachweis der erforderlichen geistigen und körperlichen Reife)
Auto mit Anhänger Icon BE
BE
  • falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von max. 3500 kg;
ab 18
Auto Icon B
B
  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen (Lenkerplatz ist ausgenommen) und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von max. 3500 kg,
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge, sofern der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat,
  • Krafträder der Klasse A1, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B
    • seit mind. 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist,
    • sich nicht mehr in der Probezeit gemäß § 4 befindet,
    • nachweist, eine praktische Ausbildung im Lenken von derartigen Krafträdern absolviert zu haben und
    • der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist;
  • Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg)
  • Ziehen eines schweren Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von über 750 kg), wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt
  • Ziehen eines schweren Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von über 750 kg) bei einer höchsten zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg; hierfür muss vorab eine theoretische und praktische Ausbildung (keine Prüfung) im Ausmaß von insgesamt sieben Unterrichtseinheiten absolviert werden
  • Kraftwagen, deren höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg beträgt, sofern
    • es sich um Fahrzeuge mit alternativem Antrieb handelt,
    • sie für den Gütertransport eingesetzt werden,
    • mit diesem Kraftwagen keine Anhänger gezogen werden,
    • die 3.500 kg übersteigende Masse ausschließlich auf das zusätzliche Gewicht des Antriebssystems gegenüber dem Antriebssystem von Fahrzeugen mit denselben Abmessungen, die mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung ausgestattet sind, zurückzuführen sind
    • die Ladekapazität gegenüber diesen Fahrzeugen nicht erhöht ist
    • der Lenker zumindest zwei Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B ist.
Grundsätzlich ab 18 (L17 ab 17 Jahren)
Moped Icon AM
AM
  • Motorfahrräder,
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
ab 15
Motorrad Icon A
A
  • (alle) Motorräder mit oder ohne Beiwagen,
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge

(Lenkberechtigung für die Klasse A umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse AM, A1 und A2)

Grundsätzlich ab 24
A1
  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg,
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW (20 PS)
ab 16
A2
  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW = mind. 175 kg Fahrzeuggewicht)

(Lenkberechtigung für die Klasse A2 umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse A1)

ab 18

Motorrad, Pkw, Lkw, Bus, Anhänger, Zugfahrzeuge – für sie alle gibt es einen eigenen Führerschein. Doch das ist noch nicht alles, denn mit den Unterklassen ergeben sich insgesamt 15 Führerschein­klassen in Österreich.

Für den Führerschein lernen musst du die ganzen Führerschein­klassen aus der Liste übrigens nicht. Sie zu kennen, kann aber trotzdem nicht schaden.

Seit 1999 werden die Bezeichnungen der Führerscheinklassen EU-weit einheitlich geregelt. Was wie ein Buchstabensalat wirken mag, folgt doch einer gewissen Logik. So bezieht sich jeder Buchstabe auf eine Fahrzeugklasse und der Zusatz E weist auf Anhänger hin. Die teils angefügten Zahlen klassifizieren die zulässige Fahrzeuggröße. Von den 16 aktuellen Führerscheinklassen kommen 15 in Österreich zur Anwendung. Einzige Ausnahme: Die Klasse B1 für Kfz bis 550 kg wurde hierzulande nie übernommen.

Auf zwei & vier Rädern

Endlich mobil

Der Startschuss in die individuelle Mobilität fällt bei den meisten jungen Menschen mit 18. Bei vielen schon mit 16, bei manchen sogar mit 15. Zu verdanken ist das den beiden gängigsten Führerschein­klassen A und B.

Der Autoführerschein

Die Führerschein­klasse B ist der klassische Autoführerschein für Pkw bis 3,5 t. Darüber hinaus können bis zu bestimmten Gewichtsklassen auch Anhänger mitgeführt werden. Die Ausbildung umfasst insgesamt 32 Theorie- und 18 Praxiseinheiten, darunter Nacht- und Autobahnfahrten.

Für den Autoführerschein zu lernen, ist nicht nur vor der Prüfung wichtig. Die sogenannte Mehrphasenausbildung umfasst zwei Perfektionsfahrten und ein Fahrsicherheitstraining im ersten Jahr in Führerscheinbesitz.

Mit 17 den B-Schein machen

Im Rahmen der L17-Ausbildung ist der B-Schein schon für 17-Jährige möglich. Dabei müssen neben den Theorieeinheiten zwar nur zwölf Praxiseinheiten mit einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer absolviert werden. Zusätzlich müssen Fahrschüler*innen jedoch mindestens 3.000 km an Ausbildungsfahrten mit einer Begleitperson nachweisen.

Auf zwei Rädern

Die Führerscheinklasse A umfasst sämtliche Motorräder sowie dreirädrige Kfz. Es sind 26 Theorie- und 14 Praxiseinheiten zu absolvieren. Das Mindestalter beträgt jedoch grundsätzlich 24 Jahre. Anders bei der Unterklasse A1, die zum Lenken von Motorrädern bis 125 ccm und 15 PS berechtigt. Hier beträgt das Mindestalter 16 Jahre.

Das Lernen beim Motorradführerschein geht nach der erfolgreichen Prüfung mit Perfektionsfahrt und Fahrsicherheitstraining im ersten Führerscheinjahr weiter.

AM: Mit 15 schon mobil

Noch ein Jahr früher, nämlich mit 15 Jahren, kann es mit dem Führerschein der Klasse AM losgehen. Mit ihm können Mofas, Mopeds und Mopedautos bis zu einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gesteuert werden. Die Ausbildung umfasst sechs Theorie- und acht Praxiseinheiten. Yarrive hilft dir beim Üben für den Mopedführerschein.

Die App für die Führerschein vorbereitung

Yarrive für alle Führerschein klassen

Ob A, B oder F – Yarrive ist deine App, um die Führerscheinprüfung zum Kinderspiel werden zu lassen. Die innovative Lernplattform bringt dich an dein (Mobilitäts-)Ziel!